FAKT-Vorsitzender J. Karsli zu Studiengebühren


  • Bildung muss unabhängig vom Geldbeutel bleiben


    Jamal Karsli, MdL
    Das Verfassungsgericht hat entscheiden: Das Sechste Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes ist verfassungswidrig. Das heißt, der Versuch der Bundesregierung per Gesetz den Ländern Studiengebühren zu verbieten ist gescheitert. Die CDU-geführten Bundesländer konnten sich zwar mit ihrer Klage vor dem Verfassungsgericht durchsetzen, doch zu welchem Preis: Soll die Erreichbarkeit der Bildung künftig nur noch vom Geldbeutel abhängen?
    FAKT-Vorsitzender Jamal Karsli meint dazu: „Bildung ist Allgemeingut. Sie muss unabhängig von den sozialen oder finanziellen Grundlagen jedem zugänglich gemacht werden. Das Argument der CDU, der Hochschule mit einer Erhebung von Studiengebühren größeren finanziellen Spielraum zu ermöglichen ist Augenwischerei. Bei einer Größenordnung von 500 Euro Studiengebühren pro Semester kann man den Haushalt lediglich einer Universität mittlerer Größe in NRW aufbessern. Außerdem sollte es im Sinne der Gesellschaft sein, wenn sich die Bildungselite des Landes aus möglichst breiten Schichten der Gesellschaft rekrutiert. Gerade sozial benachteiligte werden bei einer Studiengebührenregelung von vornherein vom Studium ausgeschlossen. Das darf nicht sein. Die Chancengleichheit muss gewahrt werden. Ohne Chancengleichheit wäre vielleicht Gerhard Schröder nicht Bundeskanzler geworden.“
    Das Verfassungsgericht hat in seiner Begründung darauf verwiesen, dass die Bundesregierung kein „rechtfertigendes besonderes Interesse“ hat, die Studiengebühren bundeseinheitlich zu regeln. In der Begründung heißt es: „Ein derartiges Interesse bestünde nur dann, wenn sich abzeichnete, dass die Erhebung von Studiengebühren in einzelnen Ländern zu einer mit dem Rechtsgut Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse unvereinbaren Benachteiligung der Einwohner dieser Länder führt.“
    NRW wird weiterhin keine Studiengebühren für das Erststudium erheben. Eine Art Studenten-Tourismus in Studiengebühren freie Länder ist in Zukunft nicht auszuschließen. Das heißt jedoch, dass sozial schwache Studienbewerber in Ländern mit Studiengebühren gezwungen sind, in Länder auszuweichen, wo es keine Studiengebühren gibt. Eine unvereinbare Benachteiligung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteil wäre damit jedoch gegeben.
    Deshalb fordert FAKT: Hochschulen müssen einen möglichst großen Spielraum zur eigenen Finanzierung bekommen. Die fiskalische Selbstverwaltung der Universitäten ist Grundvoraussetzung dafür. Dieser Spielraum muss jedoch bei der Erhebung von Studiengebühren enden, um eine Ausgrenzung sozial schwacher Menschen nicht zu ermöglichen und einen Studenten-Tourismus zu verhindern.



    Jamal Karsli, MdL
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